Gedanken zum Islam
Gedanken und Aussagen zum Islam


Sure 3 Vers 28
"taqiyya" - oder die Frage, ob Muslime betrügen dürfen

Von Prof. em. Dr. Etan Kohlberg, Hebräische Universität Jerusalem
"Die Gläubigen sollen sich nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Freunden nehmen. [...] Anders ist es, wenn ihr euch vor ihnen wirklich fürchtet."
Der Koran verbietet in diesem Vers, Ungläubige anstelle von Gläubigen zu Freunden oder Alliierten zu erwählen. Dieselbe Botschaft findet sich in Sure 4 Vers 144.
Beide Verse unterscheidet jedoch der Zusatz im eingangs zitierten Vers, wonach es eine Ausnahme gibt. Wenn die Gläubigen Furcht vor Ungläubigen haben und sich gegen sie verteidigen müssen, ist das Verbot aufgehoben.
Demnach ist es Gläubigen bei Gefahr gestattet, ihren wahren Glauben zu verheimlichen. Manche sagen, sie dürften sich sogar verstellen und Unglaube vortäuschen. Die Grundlage für letztere Interpretation ist Vers 106 aus Sure 16. Er besagt: "Diejenigen, die nicht an Gott glauben, nachdem sie gläubig waren - außer wenn einer (äußerlich zum Unglauben) gezwungen wird [...] - [...] haben (dereinst) eine gewaltige Strafe zu erwarten."
Es heißt häufig, dieser Koranabschnitt sei in Verbindung mit ?Ammâr ibn Yâsir offenbart worden. Er war einer der ersten Anhänger des Propheten Mohammed und wurde von den mekkanischen Ungläubigen solange gefoltert, bis er sich von seinem Glauben lossagte.
Als er Mohammed davon berichtete, ließ dieser laut Überlieferung ?Ammârs Verhalten gelten und wies ihn an, künftig wieder so zu handeln, sollt er noch einmal in eine solche Situation geraten.
An anderer Stelle jedoch wird das Einwilligen in die Forderungen von Ungläubigen nur als Zugeständnis - arabisch: rukh?a - anerkannt. Die Standhaftigkeit im Angesicht der Not wird dagegen als lobenswerteste Handlungsoption dargestellt. Ein solches Verhalten wird etwa ?Ammârs Eltern zugeschrieben. Diese wurden umgebracht, weil sie es abgelehnt hatten, ihren Glauben preiszugeben.


Quelle: Deutschlandfunk.de


© infos-sachsen / letzte Änderung: - 17.04.2024 - 17:08